Aufnahme­verfahren

Ausbildungs­umfang nach Maß

Notenblätter vom Violinenunterricht
Professor Gotthard Popp beim Violoncello
  • Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren. Der Einstieg ist jederzeit möglich und nicht an ein Schuljahr gebunden.

  • Besonderen Wert legt die Stiftung auf die musikalische Begabung ihrer Schülerinnen und Schüler. Das Leistungsniveau zum Zeitpunkt des Einstiegs ist weniger entscheidend.

  • Nach einem persönlichen Gespräch und eventuellem Vorspiel kann danach die Aufnahme unbürokratisch erfolgen. Gerne können Sie einen Termin für eine Hospitation oder einen kostenfreien Schnupperunterricht hier anfragen.

  • Über die Intensität des Unterrichts bezüglich Dauer und Häufigkeit der Stunden wird individuell entschieden. Beispielsweise beginnen die Jüngsten in der Regel mit halbstündigem Unterricht.

  • Die Eltern zahlen einen Elternbeitrag, der sich aus verschiedenen Punkten bemisst. Eine Vereinbarung hierüber erfolgt im persönlichen Gespräch. Das Anmeldeformular finden Sie hier

  • Die Probezeit von drei Monaten ermöglicht allen Seiten eine gute Orientierung. Am Ende der Probezeit besteht ferner die Möglichkeit, ein Voll- oder Teilstipendium zu beantragen. Über das Fortbestehen der Stipendien wird jährlich entschieden.

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